Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zu Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Coaching ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten des Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt wird.
Mediation (lateinisch Vermittlung) ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes, bei dem unabhängige „allparteiliche“ Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten.
Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klienten und Coach oder Mediator ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Klienten und das Erarbeiten einer für den Klienten / die Klientin oder die Konfliktparteien besten Lösung.
Entscheiden und Handeln müssen die Klienten in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst! Als Coach, Trainerin und Mediatorin kann ich lediglich dabei helfen Entscheidungen und Handlungen meiner Klientinnen und Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder zu „erproben“. Coaching, Training und Mediation ist keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen!
Geltungsbereich
Die AGB gelten für den ersten und alle folgenden Verträge zwischen Auftraggeber bzw Auftraggeberin und Coach, Trainerin und Mediatorin, sofern nicht ausdrücklich andere Bedingungen schriftlich vereinbart werden.
Gegenstand der Dienstleistung
Die Klienten nehmen die Beratungsdienstleistung Coaching, Training oder Mediation in mehreren Sitzungen in Anspruch.
Die Anzahl der Sitzungen wird zu Beginn im Rahmen des Erstkontaktes vorläufig festgelegt, kann einvernehmlich im Prozess reduziert oder erhöht werden.
Ort der Dienstleistung
Das Coaching kann stattfinden:
In den Räumen 1220 Wien, Dückegasse 7/1/40, Online´oder an einem neutralen Treffpunkt, der zu vereinbaren ist.
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wird, gelten die Räumlichkeiten in der Dückegasse 7/1/40 als vereinbart.
Terminvereinbarung / Stornobedingungen
Alle terminlichen Absprachen erfolgen ausschließlich durch eine konkrete Vereinbarung. Diese vereinbarten Termine gelten als verbindlich. Bei Nichtinanspruchnahme zuvor gebuchter Termine, müssen diese bis 24 Stunden vor Beginn der Sitzung abgesagt werden.
Bei Nichteinhaltung – aus welchen Gründen auch immer – wird diese Einheit in Rechnung gestellt.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird das Honorar für die vereinbarte Einheit berechnet.
Vereinbarte Outdoor-Termine (Walk & Talk) können bei Schlechtwetter von der Auftragnehmerin abgesagt oder auf eine Indoor-Einheit verlegt werden. Erfolgt keine Absage, findet der Termin am vereinbarten Ort zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Die Klienten sind für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.
Honorar und Rechnungslegung
Eine Coaching-, Trainings- oder Mediationseinheit umfasst im Regelfall 1,5 h. Ein unverbindliches Erstgespräch 45-60 Minuten.
Das Honorar für ein Erstgespräch beträgt EUR 75,–, für eine Sitzung beträgt EUR 150,–, jede weitere halbe Stunde EUR 40,–.
Das Honorar für einen Coaching Tag, die Moderation eines Workshops oder ein Teamcoaching oder Mediation am Arbeitsplatz oder in größeren Gruppen unterliegt einer individuellen Vereinbarung. Kosten für Outdoor-Aktivitäten zur Unterstützung des Prozess werden je nach Bedarf und Absprache in voller Summe übernommen.
Alle Preise sind auf Basis des § 6 Abs. 1 Z 27 UstG 1994 (Kleinunternehmerregelung) von der Umsatzsteuer befreit.
Erfolgt das Coaching nicht in den Räumen der Auftragnehmerin, so erhält die Auftragnehmerin als Fahrt-, Spesen- und Zeitkostenentschädigung bei Anfahrten innerhalb Wiens eine Kostenpauschale von EUR 25,– pro Sitzung bzw. Anfahrt. Für Anfahrten außerhalb Wiens erfolgt eine Weiterverrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten sowie eine Zeitpauschaule von EUR 20,– / h.
E-Mail-Anfragen oder Telefonanfragen der Klienten an den Auftragnehmer (die inhaltlich Coaching, Ernährungs- oder Mediationsthemen betreffen) werden entsprechend des Zeitaufwandes für die Beantwortung/ des Gesprächs honoriert. Einfache Terminabsprachen sowie telefonische Erstgespräche werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Rechnung oder Teil Rechnung kann vom Auftragnehmer schriftlich nach jeder Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an den Auftraggeber stellen. Der Auftraggeber bzw. die Auftragnehmerin begleicht – sofern nicht anders vereinbart – die Rechnung(en) mit einer Zahlfrist von je 10 Tagen auf das Konto von Angelika Iby-Pernecker, Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, IBAN AT, BIC.
Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Ziel nicht erreicht wurde.
Grundsätze des Coachings und der Mediation
Offenheit: Die Auftragnehmerin legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.
Verschwiegenheit: Die Auftragnehmerin wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details der Klienten aus den Coaching-, Trainings- oder Mediationssitzungen.
Neutralität: Die Auftragnehmerin wahrt in seiner Arbeit die Interessen der Klienten. Sie beeinflusst die Klienten nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.
Geheimhaltung: Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle ihm den Klienten gegebenen Informationen oder Unterlagen vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht Dritten mitzuteilen.
Aktive Mitarbeit: Die Klienten beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching-, Trainings- oder Mediationsprozess.
Grenzen des Auftrages: Die Auftragnehmerin kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Den Klienten ist bewusst, dass sie (die Klienten) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen müssen, damit der Prozess erfolgreich sein kann und gesetzte Ziele erreicht werden.
Selbstfürsorge / Eigenverantwortung: Sowohl Auftragnehmerin als auch Klienten sind während des gesamten Prozesses für ihre Gesundheit selbst verantwortlich. Etwaige psychische Erkrankungen sowie Erkrankungen, die iZm einem Ernährungstraining stehen, sind der Auftragnehmerin im Vorfeld mitzuteilen. Andernfalls darf die Auftraggeberin davon ausgehen, dass keine relevanten Erkrankungen vorliegen.
Zeitmanagement / Pünktlichkeit: Auftragnehmerin und Klienten nehmen alle vereinbarten Termine gewissenhaft wahr. Sie nehmen sich vor und nach den Sitzungen wenigstens 15 Minuten Zeit, um sich von den üblichen Verpflichtungen ausreichend distanzieren zu können.
Haftungsbegrenzung
Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-Prozesses begrenzt.
Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand
Die Anwendung des österreichischen Rechts gilt als vereinbart, auch wenn ein Vertragsteil seinen Sitz, Wohnsitz oder Aufenthalt im Ausland hat.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.